jugendschutz

Es gilt das Jugendschutzgesetz (JuSchG), welches im Jahre 2002 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen wurde.

Für Konzertbesuche bei uns gilt:

Du bist unter 16 Jahren und möchtest ein Konzert bei uns besuchen?

Eine entsprechende Vorlage für die Übertragung der Aufsichtspflicht (Muttizettel Konzert) gibt es hier. Es ist nur eine Aufsicht pro Person möglich!

Für Partybesuche bei uns gilt:

Du bist unter 18 Jahren und möchtest eine Party bei uns besuchen?

Eine entsprechende Vorlage für die Übertragung der Aufsichtspflicht (Muttizettel Party) gibt es hier. Es ist nur eine Aufsicht pro Person möglich!