jugendschutz
Es gilt das Jugendschutzgesetz (JuSchG), welches im Jahre 2002 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen wurde.
Für Konzertbesuche bei uns gilt:
- Kinder unter 6 Jahren erhalten keinen Zutritt zum Konzert!
- Unter 12 Jahren ist ein Konzertbesuch nur in Begleitung eines Erziehungsberichtigten möglich.
- Jugendliche im Alter von 12 bis 16 Jahren dürfen ein Konzert nur dann besuchen, wenn sie einen vom Erziehungsberechtigten bestimmten volljährigen Begleiter dabei haben und eine schriftliche Aufsichtspflichtsübertragung (unterzeichnet vom Erziehungsberechtigung) mitführen.
- Ab 16 Jahren gibt es keine weiteren Beschränkungen, sofern das Konzert vor 24:00 Uhr endet.
Du bist unter 16 Jahren und möchtest ein Konzert bei uns besuchen?
Eine entsprechende Vorlage für die Übertragung der Aufsichtspflicht (Muttizettel Konzert) gibt es hier. Es ist nur eine Aufsicht pro Person möglich!
Für Partybesuche bei uns gilt:
- Einlass ab 18 Jahren..
- Einlass ab 16 Jahren ausschließlich mit Aufsichtsübertragung auf eine anwesende, volljährige Person in Verbindung mit einer vollständigen Personalausweiskopie (beidseitig, keine Fotografie, es ist zwingend eine Kopie notwendig) des unterzeichnenden Erziehungsberechtigten.
- Sollte ein Elternteil die Aufsicht übernehmen, so benötigen wir dennoch die ausgefüllte & unterzeichente Aufsichtsübertragung und eine Kopie des Personalausweises.
- Einlass unter 16 Jahren ist nicht möglich, auch nicht in Begleitung der Eltern.
Du bist unter 18 Jahren und möchtest eine Party bei uns besuchen?
Eine entsprechende Vorlage für die Übertragung der Aufsichtspflicht (Muttizettel Party) gibt es hier. Es ist nur eine Aufsicht pro Person möglich!